Beratung

Steuerberatervergütungsverordnung

Sehr oft werde ich von Ihnen gefragt:
"Was kostet es, wenn Sie meine Einkommensteuererklärung erstellen?" oder
"Was kostet es, wenn Sie für mein Unternehmen den Jahresabschluss erstellen?"

Und ich kann Ihnen nur antworten:
"Das kommt darauf an!"

Die Vergütung des Steuerberaters bemißt sich nach der Steuerberatergebührenvorordnung. Hieran sind alle Steuerberater gesetzlich gebunden.

Die Höhe der Gebühren richtet sich in vielen Fällen nach Ihren Einnahmen oder Umsätzen.

Zudem habe ich insbesondere

  • die Bedeutung der Angelegenheit,
  • der Arbeitsaufwand und
  • der Schwierigkeitsgrad der Fragestellung

bei der Bemessung meiner Gebühren zu berücksichtigen.

Alles das, kann ich / können Sie im Vorhinein nur schwer einschätzen. Einen genauen Preis kann ich Ihnen daher in den meisten Fällen leider nicht nennen.

Um Ihnen ein paar Anhaltspunkte zu geben, in welcher Höhe Gebühren anfallen würden, ein Beispiel:

Die Gebühr für die Buchhaltung richtet sich z.B. nach der Höhe Ihres Jahresumsatzes bzw. -aufwands. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand berechne ich Ihnen für die monatliche Buchhaltung (einschließlich Umsatzsteuervoranmeldung) grundsätzlich die Mittelgebühr.

Hier würden voraussichtlich folgende Gebühren auf Sie zukommen:

Jahrsumsatz bzw. -aufwand
bis ... Euro
monatl. Gebühr (netto)
Euro
15.000
40,60
17.500
44,80
20.000
49,00
22.500
52,50
25.000
56,70
30.000
60,90
35.000
65,10
40.000
68,60
45.000
72,80
50.000
77,00
62.500
81,20
75.000
88,90
87.500
97,30
100.000
105,00
125.000
117,60
150.000
129,50
200.000
154,00
250.000
177,80
300.000
202,30
350.000
226,80
400.000
247,10
450.000
266,70
500.000
287,00
je weitere angefangene 50.000

 

+ 20,30


Hinzu kommen noch

  • verauslagte Porto- und Telefonkosten,
  • Schreibauslagen und
  • evtl. angefallende Reisekosten.

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© 2005-2019 Petra Grabowski - Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH)
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zuletzt aktualisiert: 15.09.2019

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