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BeratungSteuerberatervergütungsverordnungSehr oft werde ich von Ihnen gefragt: Und ich kann Ihnen nur antworten: Die Vergütung des Steuerberaters bemißt sich nach der Steuerberatergebührenvorordnung. Hieran sind alle Steuerberater gesetzlich gebunden. Die Höhe der Gebühren richtet sich in vielen Fällen nach Ihren Einnahmen oder Umsätzen. Zudem habe ich insbesondere
bei der Bemessung meiner Gebühren zu berücksichtigen. Alles das, kann ich / können Sie im Vorhinein nur schwer einschätzen. Einen genauen Preis kann ich Ihnen daher in den meisten Fällen leider nicht nennen. Um Ihnen ein paar Anhaltspunkte zu geben, in welcher Höhe Gebühren anfallen würden, ein Beispiel: Die Gebühr für die Buchhaltung richtet
sich z.B. nach der Höhe Ihres Jahresumsatzes bzw. -aufwands.
Bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand berechne ich Ihnen
für die monatliche Buchhaltung (einschließlich Umsatzsteuervoranmeldung)
grundsätzlich die Mittelgebühr. Hier würden voraussichtlich folgende Gebühren auf Sie zukommen:
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© 2005-2019 Petra Grabowski - Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH) Hagdornstr. 8, 40721 Hilden / Rheinland Tel.: (0 21 03) 911 331 Fax: (0 21 03) 911 332 steuerberatung@petra-grabowski.de zuletzt aktualisiert: 15.09.2019 |
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